UBA-Schimmelleitfaden 2024: Probenahme und Bewertung in der Praxis
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Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts ist in Deutschland die Referenz für die Erfassung und Bewertung von Schimmelbefall. Gerichte, Versicherer und Auftraggeber fragen danach – wer Luftproben nimmt, sollte wissen, was der Leitfaden dazu wirklich sagt. Seit April 2024 liegt er in einer aktualisierten Auflage vor.
Dieser Beitrag fasst die Anforderungen an Messstrategie, Luftprobenahme, Außenluftreferenz, Bewertung und Dokumentation zusammen. Am Ende steht ein ehrlicher Abgleich, was das AirTrap-System davon abdeckt – und was nicht.
Kurz gesagt: Die Auflage 2024 ändert am Messteil nichts; angepasst wurde Kapitel 6.1 zu den Nutzungsklassen. Luftproben dienen dem Auffinden verdeckter Quellen, nicht der Expositionsabschätzung. Bewertet wird im Vergleich mit der Außenluft und anhand der Sporentypen, mit den Bewertungshilfen in Tabelle 9 (Kultivierung) und Tabelle 10 (Gesamtsporen). Grenzwerte gibt es nicht.
Was die Auflage 2024 gegenüber 2017 ändert
Der „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ erschien im Dezember 2017 und ersetzte die Leitfäden von 2002 und 2005. Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamts hat ihn 2024 aktualisiert; die aktuelle Fassung trägt den Stand April 2024.
Nach Angaben des UBA betrifft die Aktualisierung Kapitel 6.1 „Nutzungsklassen“:
- Definition des Raums ergänzt. Ein Raum ist ein durch Boden, Decke und Wände gebildeter, in sich geschlossener Gebäudeteil. Die Empfehlungen erstrecken sich ausdrücklich auf alle angrenzenden Baustrukturen einschließlich Hohlräumen, die dauerhaft oder zeitweise mit der Raumluft in Verbindung stehen oder aus denen gesundheitsgefährdende Stoffe in den Raum gelangen können.
- Nutzungsklasse IV gestrichen. Die frühere Klasse IV für Hohlräume und Bauteile entfällt ersatzlos. Es bleiben Klasse I (besondere hygienische Anforderungen), Klasse II (regelmäßig genutzte Räume mit Nebenräumen) und Klasse III (Keller, Garage, Treppenhaus und andere nicht dauerhaft genutzte Räume außerhalb der Wohnung).
Das UBA begründet beide Änderungen damit, Fehlinterpretationen vorzubeugen und den hygienisch-präventiven Ansatz des Leitfadens zu verdeutlichen: Für Hohlräume, die mit der Raumluft in Verbindung stehen, gelten die Empfehlungen des angrenzenden Raums – nicht eine eigene, mildere Klasse.
Für die Messpraxis heißt das: Kapitel 5 mit Messstrategie, Bewertungstabellen und den Orientierungswerten der Anlagen 7 und 8 ist unverändert; zitiert werden sollte trotzdem die Auflage 2024. Ein Detail am Rande: Bei der Sanierungskontrolle verweist der Leitfaden noch auf das WTA-Merkblatt 4-12-16/D; aktuell ist 4-12-21/D (Mai 2021).
Messstrategie: erst die Frage, dann die Methode
Der Leitfaden stellt klar: „Es gibt kein Verfahren zur Probenahme und zum Nachweis von Schimmelpilzen und Bakterien, das für alle Fragestellungen anwendbar ist.“ Vor jeder weiterführenden Untersuchung ist das Ziel zu definieren und eine passende Untersuchungsstrategie vorzulegen. Die Messstrategie selbst beschreibt DIN EN ISO 16000-19, die aus der früheren VDI 4300 Blatt 10 hervorgegangen ist.
Bei sichtbarem Befall mit geklärter Ursache sind in der Regel keine weiteren Messungen nötig – der Bereich wird saniert. Und: Luftproben dienen vor allem als Hinweis auf verdeckten Befall; eine quantitative Expositionsabschätzung ist mit ihnen nicht möglich.
Welche Methode zu welcher Frage passt, ergibt sich aus Kapitel 5.1.2:
- Ist die Verfärbung Schimmel? Klebefilmpräparat und Mikroskopie; Myzel und Sporenträger belegen Wachstum.
- Wie tief und wie weit reicht der Befall? Materialprobe nach DIN ISO 16000-21: Kultivierung (KBE/g) plus Direktmikroskopie, Vergleich mit Hintergrundwerten – so lässt sich Befall von Kontamination unterscheiden.
- Gibt es eine verdeckte Quelle? Luftprobe mit Außenluft- oder Referenzraumvergleich – als Gesamtsporenzahl nach DIN ISO 16000-20 und/oder kultivierbar nach DIN ISO 16000-16 bis -18.
- Welche Art, und ist sie lebensfähig? Nur die Kultivierung liefert Arten und KBE; sie übersieht aber schlecht kultivierbare Feuchteindikatoren und abgestorbene Sporen.
- Ist die Reinigung nach Rückbau gelungen? Gesamtsporenmessung nach Mobilisierung abgesetzten Staubs nach WTA-Merkblatt 4-12 – siehe Freimessung nach WTA 4-12.
Infobox 12 des Leitfadens ordnet die Verfahren ein: Luftmessungen nach DIN ISO 16000-16 bis -18 und -20 sowie Materialproben nach -21 sind anerkannte Regeln der Technik; Direktmikroskopie mit Klebefilm und MVOC-Messungen gelten als Stand der Technik. Nicht empfohlen sind Abklatschproben auf Baustoffen, Sedimentationsplatten, Hausstaubuntersuchungen und Gesamtbakterien in der Luft. Den Unterschied der beiden Luftverfahren erklärt Gesamtsporenzählung vs. Kultivierung.
Luftprobe: Bedingungen, Volumen, Außenluft, Probenzahl
Die Bewertungshilfen des Leitfadens gelten für Luftproben, die „unter Nutzung oder nutzungsähnlichen Umständen in normalen Wohnräumen ohne Staubaufwirbelung“ genommen wurden. Das ist die wichtigste Randbedingung: Wer vor der Probenahme lüftet, saugt oder Staub aufwirbelt, misst etwas anderes, als der Leitfaden bewertet.
Raumvorbereitung
- Fenster und Türen mehrere Stunden geschlossen, meist über Nacht; davor normal gelüftet.
- Keine Reinigung und kein Staubsaugen unmittelbar vor der Messung; nach Bauarbeiten vorher feucht reinigen.
- Topfpflanzen, Biomüll und andere bekannte Sporenquellen vorübergehend aus dem Raum – im Protokoll vermerken.
- Gerät in Raummitte, etwa 1 m Abstand zu den Wänden, Ansaugung in 1 bis 1,5 m Höhe; während der Messung ruhig verhalten.
Volumen und Mehrfachmessung
Der Leitfaden legt kein Volumen fest; seine Fußnoten rechnen mit 100 oder 200 Litern je Probe. Weil Sporen ungleich verteilt sind, empfiehlt er Mehrfachmessungen, etwa zwei Volumina in Doppelbestimmung. Je kleiner das Volumen, desto höher die Nachweisgrenze.
Außenluftreferenz und Referenzraum
Ob eine Quelle innen liegt, lässt sich nur im Vergleich sagen. Die Außenluft wird zeitnah zur Innenraummessung beprobt – gleiche Methode, gleiches Volumen, in der Nähe des Gebäudes, nicht neben Kompost oder Biotonne. Wo die Außenluft nicht als Referenz taugt, etwa in Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen, dienen befallsfreie Räume desselben Gebäudes als Referenzräume.
Vor dem rein zahlenmäßigen Vergleich warnt der Leitfaden: Im Sommer überdeckt die sporenreiche Außenluft Innenquellen, im Winter und bei Schnee ist sie zeitweise extrem sporenarm – deshalb gehören die Erfahrungswerte aus Anlage 7 und 8 mit in die Bewertung.
Wie viele Proben?
- Je verdächtigem Raum mindestens eine Probe; in Räumen, auf die es ankommt, zwei.
- Je Messtag mindestens eine Außenluftprobe, bei wechselndem Wetter mehr.
- Wenn möglich ein Referenzraum ohne Befall im selben Gebäude. Für eine Drei-Zimmer-Wohnung sind das meist fünf bis sechs Proben.
Das praktische Vorgehen mit Pumpe und Kassette beschreibt Raumluftmessung & Luftprobe.
Bewertung: Innen-Außen-Vergleich und Feuchteindikatoren
Drei Bereiche statt Grenzwerte
Für Schimmelpilze in der Innenraumluft gibt es keine gesundheitlich begründeten Grenz- oder Richtwerte, und der Leitfaden erwartet sie auch in naher Zukunft nicht. Sein Satz dazu: „Das Ziel der Messungen ist daher nicht eine quantitative Expositionsabschätzung, sondern das Auffinden von Schimmelquellen im Innenraum.“ Bewertet wird in drei Bereichen: Hintergrundbelastung, Übergangsbereich mit möglicher Innenraumquelle und Konzentrationen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf eine Innenraumquelle hinweisen.
Feuchteindikatoren und Flugfähigkeit
Zwei Kriterien tragen die Bewertung: die Differenz zwischen Innen- und Außenluft je Sporentyp – und die Art. Feuchteindikatoren nach Tabelle 2 des Leitfadens, unter anderem Acremonium, Aspergillus versicolor, Chaetomium, Phialophora, Scopulariopsis, Stachybotrys chartarum und Trichoderma, kommen in der Außenluft kaum vor und sprechen schon in geringer Zahl für einen Feuchteschaden.
Dazu kommt die Flugfähigkeit: Penicillium und Aspergillus bilden viele kleine, trockene Sporen und erhöhen die Luftkonzentration schon bei kleinen Schäden. Stachybotrys, Chaetomium oder Acremonium geben ihre Sporen schlecht an die Luft ab – wenige Sporen können hier einen großen Schaden bedeuten.
Tabelle 10 für die Gesamtsporenzählung
Für die Gesamtsporenzählung fasst Tabelle 10 des Leitfadens die Bewertungshilfe zusammen (Differenz Innenraumluft minus Außenluft in Sporen/m³, vereinfacht wiedergegeben):
| Sporentyp | Hintergrund | Innenraumquelle möglich | Innenraumquelle wahrscheinlich |
|---|---|---|---|
| Typ Penicillium/Aspergillus | bis 300 | über 300 bis 800 | über 800 |
| Andere typische Sporen aus Feuchteschäden (Typ Scopulariopsis, Acremonium murorum, Paecilomyces u. a.) | bis 100 | über 100 bis 300 | über 300 |
| Feuchteschaden-Typen mit schlechter Flugfähigkeit (Typ Chaetomium, Stachybotrys u. a.) | innen nicht mehr als außen | bis 20 | über 20 |
| Myzelstücke | bis 150 | über 150 bis 300 | über 300 |
Der Leitfaden knüpft drei Bedingungen daran:
- Die Zeilen sind keine eigenständigen Kriterien, sondern gemeinsam zu betrachten.
- Sehr niedrige Konzentrationen sind statistisch unsicher; quantitativ auswertbar ist ein Objektträger erst ab zehn Sporen. Einzelne Sporen eines Feuchteindikators können trotzdem ein erster Hinweis sein.
- „Die Anwendung der Tabellen setzt daher einen hohen Sachverstand voraus“ – etwa im Spätherbst, wenn abgesetzte Außenluftsporen eine Innenraumbelastung vortäuschen.
Außenlufttypen wie Cladosporium, Basidio- und Ascosporen dienen nur der Plausibilitätsprüfung der Probenherkunft; für kultivierbare Pilze gilt Tabelle 9 mit KBE/m³. Wie diese Logik im Laborbericht auftaucht, zeigt Schimmel-Laborbericht verstehen.
Dokumentation: Begehungsprotokoll, Probenahmeprotokoll, Gutachten
Der Leitfaden schreibt keine Form vor, verlangt aber Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Drei Dokumente gehören zusammen:
- Begehungsprotokoll. Lage, Alter und Bauweise des Gebäudes, Ausstattung, Lüftung und Heizung, Nutzung, Zahl der Bewohner, Heiz- und Lüftungsverhalten, Gerüche; sichtbarer Befall, frühere Feuchteprobleme, Wasserschäden, Baumaßnahmen; mögliche Quellen wie Biomüll, Topfpflanzen, Tiere, Luftbefeuchter, im Umfeld Kompost oder Gärtnereien. Dazu die bauphysikalischen Messwerte (Temperatur, Luft-, Material- und Oberflächenfeuchte) und Fotos.
- Probenahmeprotokoll. Alle Daten, die eine eindeutige Zuordnung der Proben erlauben: Probennummer, Raum, Position, Höhe, Gerät, Volumenstrom, Dauer, Volumen, Uhrzeit, Raum- und Außenbedingungen.
- Gutachten. Nach Kapitel 5.3 mit fester Gliederung: Anlass, Aufgabenstellung und Ziel der Messungen, Ortstermin und Feststellungen, Messstrategie und Messverfahren, Probenahmeprotokolle, Ergebnisse, Bewertung mit Bewertungsgrundlagen, Zusammenfassung mit Empfehlungen, Anlagen (Messprotokolle, Laborbefunde, Fotodokumentation).
Zwei Grenzen zieht der Leitfaden klar. Gesundheitliche Diagnosen für einzelne Betroffene gibt der Arzt, nicht der technische Sachverständige; pauschale Aussagen über toxische oder infektiöse Wirkungen der gefundenen Pilze gehören nicht ins Gutachten. Zulässig sind Aussagen zur Dringlichkeit und zum Umfang einer Sanierung nach Schadenskategorie und Nutzungsklasse.
Zur Qualitätssicherung empfiehlt der Leitfaden Labore, die nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sind oder eine vergleichbare Qualitätssicherung nachweisen und an Ringversuchen teilnehmen. Was das Labor mit der Probe macht, beschreibt Laboranalyse.
AirTrap XL und Sporecyte im Abgleich mit dem Leitfaden
Das AirTrap-System arbeitet mit der Gesamtsporenzählung: Die AirTrap XL Kassette scheidet Sporen per Schlitzdüsenimpaktion auf einem beschichteten Objektträger ab – das Prinzip von DIN ISO 16000-20 und damit nach Infobox 12 eine anerkannte Regel der Technik. Das Standardprotokoll sind 15 l/min über 5 Minuten, also 75 Liter je Probe. Ausgewertet wird im nach ISO/IEC 17025 akkreditierten Sporecyte-Labor; jedes KI-gestützte Ergebnis prüft eine Fachkraft vor der Freigabe.
Was zum Leitfaden passt
- Außenluftvergleich ist Pflicht. Der Bericht vergleicht jede Innenraumprobe mit der Außenluftreferenz und stuft die Erhöhung ein; ohne Außenluftprobe gibt es keine Interpretation. Das entspricht der Logik von Tabelle 10.
- Abgestorbene und nicht kultivierbare Sporen werden erfasst. Der Leitfaden nennt genau das als Stärke der Methode – etwa für Stachybotrys chartarum – und als Mittel der Sanierungskontrolle, besonders nach Biozideinsatz.
- Schnell. Der Bericht kommt innerhalb von 48 Stunden nach Laboreingang.
Was das System nicht leistet
- Keine Kultivierung. Es gibt keine KBE/m³ und keine Bestimmung bis zur Art. Tabelle 9 ist damit nicht anwendbar, und Feuchteindikatoren, die sich nur auf Artebene unterscheiden lassen (etwa Aspergillus versicolor), erscheinen als Typ Aspergillus/Penicillium. Wo Art oder Lebensfähigkeit entscheidend sind, ergänzen Sie eine Luftkeimsammlung nach DIN ISO 16000-17/-18.
- Gattungs- bzw. Typebene. Der Bericht nennt Sporen/m³ je Gattung oder Sporentyp – so, wie auch Tabelle 10 gruppiert. Materialproben nach DIN ISO 16000-21 leistet das System nicht; für Oberflächen gibt es Klebefilm und Tupfer.
- 75 Liter statt 100 oder 200. Das Standardvolumen ist kleiner als das der Fußnoten im Leitfaden; die Nachweisgrenze liegt entsprechend höher. In entscheidenden Räumen lohnt deshalb eine zweite Kassette.
- Die Bewertung bleibt bei Ihnen. Der Bericht ist eine Bewertungsgrundlage, kein Gutachten. Begehung, Bauphysik und die Bewertung nach Kapitel 5.2 leisten Sie.
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Häufige Fragen
Gibt es einen Grenzwert für Schimmelsporen in der Raumluft?
Nein. Der Leitfaden nennt keine gesundheitlich begründeten Grenz- oder Richtwerte. Die Tabellen 9 und 10 helfen bei der Frage nach einer Innenraumquelle, nicht bei der nach dem Gesundheitsrisiko.
Reicht die Gesamtsporenzählung, oder brauche ich zusätzlich eine Kultivierung?
Für die Frage nach einer verdeckten Quelle und für die Sanierungskontrolle ist die Gesamtsporenzahl nach Leitfaden ein geeignetes Verfahren. Geht es um die Art, um Lebensfähigkeit oder um spezielle gesundheitliche Fragen (etwa Aspergillus fumigatus), kommt die Kultivierung dazu.
Kann ich ohne Außenluftprobe bewerten?
In der Regel nicht. Der Leitfaden verlangt den Vergleich mit der Außenluft oder einem Referenzraum; eine Ausnahme nennt er für die Sanierungskontrolle.
Die Außenluft ist im Winter fast sporenfrei – was dann?
Dann fallen Innen-Außen-Differenzen schnell auffällig aus, auch ohne Quelle. Ziehen Sie die Winterwerte aus Anlage 8 und einen Referenzraum hinzu und bewerten Sie vor allem die Sporentypen, nicht die Summe.
Nutzungsklasse IV ist gestrichen – gelten Hohlräume jetzt nicht mehr?
Im Gegenteil. Die neue Raumdefinition bezieht angrenzende Baustrukturen und Hohlräume ausdrücklich ein, wenn sie mit der Raumluft in Verbindung stehen. Für sie gelten die Empfehlungen des Raums, an den sie angrenzen.
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Geschrieben vom AirTrap-Team. Grundlagen: Umweltbundesamt (Hrsg.), „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“, erarbeitet von der Innenraumlufthygiene-Kommission, Dezember 2017, aktualisierte Auflage April 2024 (Kap. 5.1–5.3 und 6.1, Anlagen 7 und 8); Bundesgesundheitsblatt 2024, „Aktualisierung zu: Leitfaden … (2017) – Kapitel 6.1 ‚Nutzungsklassen‘“; DIN EN ISO 16000-19; DIN ISO 16000-20; WTA-Merkblatt 4-12-21/D (Mai 2021). Dieser Beitrag ist eine praktische Orientierung und ersetzt nicht die Bewertung durch eine sachkundige Person.
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